des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 98 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 97 Abs. 1 Gemo ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 28.04.2025 in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Zimmer 232 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Zur besseren Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 972 oder doreen.thomas@suedliche-weinstrasse.de.
Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de („Menü“ in der Rubrik „Ihre Kreisverwaltung“ unter dem Punkt „Kreisrecht“, Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“) abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) -, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.