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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 17/2023
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Öffentliche Bekanntmachung

über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 25.04.2023 -

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 1289

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche (Obstbaumplantage)

Lage:

Gewanne „An der Heerstraße“, Größe: 0,5985 ha

Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 1290

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche (Obstbaumplantage)

Lage:

Gewanne „An der Heerstraße“, Größe: 0,0774 ha

Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 642

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche (Brachland)

Lage:

Gewanne „Im Meersch“, Größe: 0,0868 ha

Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 641

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche (Brachland)

Lage:

Gewanne „Im Meersch“, Größe: 0,3137 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden.

Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles, Amtsblatt -.

Landau i.d.Pf., den 25.04.2023
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
gez. Kieffer