Die Inliner- und Streetballanlage ist ab sofort wieder nutzbar. Die Sportanlage wurde durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft und steht wieder zur Nutzung zur Verfügung.
Für die außerschulische Nutzung gelten folgende Öffnungszeiten:
Nutzung für schulische Zwecke und jugendpflegerische Betreuung geht grundsätzlich vor. Bei der Nutzung der Anlage wird auf die Benutzungsordnung verwiesen.
Damit die Sportanlage vielen Menschen Freude bereitet, sind alle Benutzer gehalten, die Anlage in einem einwandfreien, sauberen Zustand zu halten. Jede Beschädigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz.