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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Verordnung

über die Festlegung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Rohrbach vom 22.04.2024

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. S. 40), BS 711-10, verordnet die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim nach Anhörung der zuständigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kirchlichen Stellen, der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, der Handwerkskammer der Pfalz und der Ortsgemeinden Rohrbach:

§ 1

In der Ortsgemeinde Rohrbach darf am

Sonntag, 12. Mai 2024,

Sonntag, 02. Juni 2024,

Sonntag, 07. Juli 2024,

Sonntag, 11. August 2024,

Sonntag, 15. September 2024,

Sonntag, 29. September 2024

jeweils in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein Floh- und Trödelmarkt (§ 8 LMAMG) festgesetzt werden.

§ 2

An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern die Weihnachtsmärkte nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Herxheim, den 22.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Sommer, Bürgermeister