Altes Brauchtum zu pflegen – das liegt voll im Trend. So flackern wieder vielerorts in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai sogenannte Maifeuer. Zum Schutz der Umwelt müssen insbesondere diese Punkte beachtet werden:
| 1. | In folgenden Gebieten ist es grundsätzlich verboten, Feuer abzubrennen: |
| - Naturschutzgebiete | |
| - Naturdenkmale | |
| - Geschützte Landschaftsbestandteile. | |
| 2. | Es ist ferner verboten, folgende Bestände beim Abbrennen der Feuer zu beeinträchtigen oder zu zerstören: |
| - Wald und Waldränder | |
| - Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Flurbäume. | |
| 3. | Es ist verboten, wildlebende Tiere beim Abbrennen zu töten oder zu schädigen. Deshalb sollen die Reisighaufen bzw. das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschlichtet werden. Liegen sie bereits wochenlang an der selben Stelle, besteht die Gefahr, dass Tiere sich hier häuslich eingerichtet haben. Insbesondere handelt es sich um brütende Vögel, deren Gelege und Brut sowie Igel. |
| 4. | Es dürfen nur Äste und Reisig, sowie naturbelassenes, unbehandeltes und unbeschichtetes Holz verbrannt werden. Das Holz muss auch trocken sein, damit die Nachbarschaft nicht zugequalmt wird. |
| 5. | Insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass das Maifeuer nicht zu groß angelegt wird und ständig unter Kontrolle bleibt. |
| - Der Untergrund sollte nicht brennbar sein. | |
| - Der Standort ist so auszuwählen, dass keine Glut vom Wind verweht werden kann. | |
| - Halten Sie Löschmittel bereit. | |
| - Beaufsichtigen Sie Kinder. |
Falls die Feuerwehr zur Brandbekämpfung eingesetzt werden muss, müssen die Verursacher die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen.