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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Zustellung

Gemäß § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 18.03.2025, Az.: 20004737 und vom 22.01.2025, Az 20004737, an

Herrn

Igor Dadulo,

zuletzt wohnhaft

Dolgopolova Str. 10

87551 Mariupol, UA

derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

Das v.g. Schreiben vom 22.01.2025 und vom 18.03.2025, betreffend einen Bescheid nach § 17 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom 22.04.2025 bis 07.05.2025 eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).

Herxheim, den 22.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat