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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 17/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Hauptstraße - Neufassung“ der Ortsgemeinde Herxheim, Ortsteil Hayna gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, den Be-bauungsplan „Hauptstraße - Neufassung“ im Ortsteil Hayna aufzustellen. Der Geltungsbe-reich des Bebauungsplans umfasst den historischen Ortskern von Hayna beiderseits der Hauptstraße von der Friedhofstraße im Westen bis zum Kapellenweg im Osten sowie von der Kreuzstraße im Süden bis zum nördlichen Ortsrand. Im Süden des Plangebiets sind einzelne bereits bebaute oder gemäß § 34 BauGB bebaubare Grundstücke westlich der Friedhofstraße und östlich des Kapellenwegs mit in das Plangebiet einbezogen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine schwarze gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 12,9 ha.

Im Dezember 2024/Januar 2025 wurde eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 13.05.2025 beraten und beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Hauptstraße - Neufassung“ der Ortsgemeinde Herxheim, Ortsteil Hayna mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und dem Fachbeitrag Naturschutz erfolgt auf der Internetseite

https://www.vg-herxheim.de/verwaltung/verbandsgemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/

Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit

vom 24.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026

Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden und ist mit den Unterlagen zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und

Vermerke liegen vor und werden ebenfalls veröffentlicht:

ein fachtechnischer Beitrag Wasserhaushaltsbilanz vom September 2025 mit Darlegung der Veränderungen des Wasserhaushalts in Folge der Planung gegenüber dem ursprünglichen natürlichen Zustand.

der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan vom 26.01.2026 mit Darstellung der gegenwärtigen Umweltsituation, der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieser Auswirkungen.

eine Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz zu Belangen der Entwässerung, zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, zur Hochwasser- und Starkregengefährdung und zum Bodenschutz.

eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zum Schallschutz, zu Radon und zu einer Brauchwassernutzung sowie zur Lage geplanter Bauflächen im Außenbereich.

eine Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität zum Verkehrslärmschutz.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

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Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben wer-den können,

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nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und

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als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen möglich ist.

Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Herxheim, den 20.04.2026
(Sven Koch)
Ortsbürgermeister