Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: | Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheimweyher für die Wahlperiode 2024/2029 |
Herr Elia Uelsmann hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheimweyher niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Personen wurde Frau Jasmin Montillon einberufen. Sie hat das Mandat nicht angenommen. Alsdann wurde der nächste Bewerber
Sigfried Knopp
einberufen. Herr Knopp hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.
Herxheim, 21.04.2026