Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Herxheimweyher
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme einer Spende zur Förderung der Erziehung für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Höhe von 3.300,00 EUR einstimmig zu.
Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße nach dem "Graue-Flecken-Programm" (Gigabit-Versorgung)
Aufgabenübertragung Ortsgemeinde auf Verbandsgemeinde
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 dem Abschluss eines Öffentlich-Rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgabe des Gigabitausbaus auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den Landkreis) zugestimmt.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 09.12.2024 wurde beschlossen, dass die Kostenübernahme des Eigenanteils durch den Landkreis erfolgt. Die bisherige Kostenübernahmeregelung in § 5 des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages ging davon aus, dass der Eigenanteil von der Verbandsgemeinde bzw. den Ortsgemeinden zu tragen ist.
Die geänderte Kostenübernahmeregelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags. Aufgrund der unveränderten Kündigungsregelung (§ 7) besteht für die Gemeinde wie bisher kein finanzielles Risiko.
Der Ortsgemeinderat stimmt einstimmig der geänderten Kostenübernahme des Eigenanteils zu.
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2026-2028
Einstimmig fasst der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Herxheimweyher ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde* teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde* vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Herxheimweyher verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Ortsgemeinde Herxheimweyher verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Herxheimweyher nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
|
| Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
|
| Normalstrom |
|
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit"
Straßenreinigung
Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher beschließt einstimmig, im Rahmen der Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit" die interkommunale Kooperation im Bereich Straßenreinigung mit der Verbandsgemeinde Herxheim und den Ortsgemeinden Rohrbach, Insheim und Herxheim zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit soll voraussichtlich zum 01.01.2026 beginnen und dauerhaft, mindestens jedoch bis zum 31.12.2031 erfolgen. Die Verbandsgemeinde Herxheim wird die Antragsstellung und Projektkoordination übernehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung des Landes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur inhaltlichen Regelung der Zusammenarbeit abzuschließen.
Mittelverwendung KIPKI
Einstimmig stimmt der Gemeinderat zu, dass westlich des Sportplatzes auf dem gemeindeeigenen Grundstück (Flur Nr. 274) ca. 20 Bäume gesetzt werden. Nach Zustimmung des MKUEM wird die Gärtnerei unter Leitung von Herrn Zotz der mit der Pflanzung zu beginnen.
Jährliche Bedarfsplanung für die Kindertagesstätte Kleine Strolche
Der Ortsgemeinderat erteilt einstimmig das Benehmen zur vorstehenden Bedarfsplanung.