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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung 2026 der Ortsgemeinde Herxheim

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Herxheim beschlossen. Bestandteile sind u.a. die Wirtschaftspläne 2026 für die Gemeindewerke Herxheim (Elektrizitätswerk und Waldfreibad), Gemeindewerke Herxheim Ladeinfrastruktur und der Wirtschaftsplan des Altenzentrums St. Josef. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne Gemeindewerke und Altenzentrum wurden der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 23.04.2026 mit, dass,

der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 26.02.2026 beanstandet wird, soweit der Ergebnishaushalt bezüglich der Planungsjahre 2027 bis 2028 und der Finanzhaushalt bezüglich der Planungsjahre 2027 bis 2029 gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen,

in Bezug auf den Haushalt, die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Herxheim nach wie vor deutlich angespannt ist und die Gemeinde auch weiterhin als leistungsunfähig einzustufen ist. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind dringend erforderlich,

der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kredit in Höhe von 2.815.552 € sowie die Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 3.597.000 €, unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung genehmigt wird,

der vorgesehene Kredit für das Altenzentrum St. Josef in Höhe von 249.000 € genehmigt wird,

in Bezug auf den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim sowie auf den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke, gegen die vorgelegten Stellenpläne keine rechtlichen Bedenken erhoben werden. Gegen den Stellenplan des Altenzentrums werden Rechtsbedenken geltend gemacht,

kommunalaufsichtlich der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 6.000.000 € genehmigt wird und

die ausgewiesenen Höchstbeträge der Liquiditätskredite für das Altenzentrum „St. Josef“ in Höhe von 2.000.000 € und für die Gemeindewerke von 500.000 € ebenfalls genehmigt werden.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 18.05.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76863 Herxheim, 24.04.2026
gez. Sven Koch, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheim für das Jahr 2026 vom 24.04.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

27.389.213,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

29.230.260,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

1.841.047,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-1.250.287,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.197.737,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.006.660,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-7.808.923,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.059.210,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

2.815.552,00 Euro

zusammen auf

2.815.552,00 Euro

Hinweis: Die Kreditermächtigung in Höhe von 4.984.448 € aus 2025 wird übertragen und steht in 2026 zur Verfügung.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  12.740.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  3.597.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  6.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Altenzentrum Herxheim  —  Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

249.000,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

2.000.000,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00

b) Gemeindewerke Herxheim  —  Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

500.000,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

0,00

 

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

485 v.H.

Gewerbesteuer auf

412 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 67.393.734,45 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 66.084.033,36 €, zum 31.12.2025 65.075.531,72 € und zum 31.12.2026 63.234.484,72 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung mehr zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

Herxheim, den 24.04.2026
gez. Sven Koch, Ortsbürgermeister