Seit dem 01.04. bzw. 01.05.2026 gilt eine neue Regelung bei der Beantragung eines Führerscheins von minderjährigen Personen:
Bei allen Anträgen von Personen unter 18 Jahren müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben – sowohl auf dem Antrag selbst als auch auf dem Zusatzblatt für das „Begleitete Fahren ab 17“.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Jugendliche nur mit einer erziehungsberechtigten Person vorsprechen. In diesen Fällen kann der Antrag nicht direkt vollständig bearbeitet werden, wenn eine Unterschrift fehlt.
Bitte bringen Sie den Antrag bereits entsprechend unterschrieben mit – so sparen Sie Zeit und zusätzliche Wege.
Die entsprechenden Formulare stehen auch auf unserer Homepage zum Download bereit.Vielen Dank für Ihr Verständnis!