Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beteiligung an den Kita-Betreuungskosten auswärtiger Kinder;
hier: Zweckvereinbarung und öffentlich-rechtlicher Vertrag
Der Ortsgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung zu.
Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dass bei der Aufnahme eines auswärtigen Kindes, welches außerhalb der Verbandsgemeinde wohnhaft ist, mit der abgebenden Gemeinde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kita-Kostenbeteiligung abzuschließen ist.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2025 in das Haushaltsjahr 2026
Der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 10.000,00 € im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 5 GemHVO stimmt der Ortsgemeinderat zu.