Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15. Mai 2024 die zweite Rate der Abgaben Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und der wiederkehrenden Beiträge zu leisten ist. Die Bescheide über die wiederkehrenden Beiträge der Ortsgemeinde Herxheim sind mittlerweile ergangen, die erste Fälligkeit ist der 15. Mai 2024.
Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, auch zur Vermeidung unnötiger Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.