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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Herxheim

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Herxheim beschlossen. Bestandteile sind u. a. die Wirtschaftspläne 2024 für die Gemeindewerke Herxheim

(Elektrizitätswerk und Waldfreibad), Gemeindewerke Herxheim Ladeinfrastruktur und der Wirtschaftsplan des Altenzentrums St. Josef. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne Gemeindewerke und Altenzentrum wurden der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 03.05.2024 mit, dass in Bezug auf den Haushalt, die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Herxheim weiterhin deutlich angespannt ist und die Gemeinde als leistungsunfähig einzustufen ist. Die Investitionskreditverschuldung liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich.

In Bezug auf die Wirtschaftspläne der Gemeindewerke und des Altenzentrums werden gegen die vorgelegten Stellenpläne keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 2.500.000 € wurde kommunalaufsichtlich genehmigt.

Ebenso kommunalaufischtlich genehmigt wurde der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Altenzentrum „St. Josef“ in Höhe von 1.500.000 € sowie für die Gemeindewerke der in der Haushaltssatzung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehene Kredit in Höhe von 1.824.000 € und der ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 3.000.000 €.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen in der Zeit von

13.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76863 Herxheim, 06.05.2024

gez.
Sven Koch
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheim für das Jahr 2024 vom 06.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

Hinweis: Die Kreditermächtigung in Höhe von 264.535 € aus 2023 wird übertragen und steht in 2024 zur Verfügung.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.500.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a)

Altenzentrum Herxheim

Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

b)

Gemeindewerke Herxheim

Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der OG (bereits im Haushalt 2023 berücksichtigt)

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  485 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Mai 2020 (GVBI. S. 158) werden festgesetzt:

Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege

a)

in der Gemarkung Herxheim

20,45 €/ha

b)

in der Gemarkung Hayna

20,45 €/ha

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 68.263.889,35 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals (Planung) zum 31.12.2022 beträgt 66.781.663,74 €, zum 31.12.2023 66.718.993,74 € und zum 31.12.2024 65.168.468,74 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung mehr zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

Herxheim, den 06.05.2024
gez.
Sven Koch
Ortsbürgermeister