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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Herxheim (Bauausschuss) vom 29.04.2025

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Anbringung von Vollwärmeschutz an Privatgebäuden

Der Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung hat in seiner Sitzung vom 16.08.2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die Anbringung einer Außen-Wärmedämmung eine Sondernutzungserlaubnis als erteilt gilt, sofern noch eine Restgehwegbreite von mindestens 1,10 m vor dem Anwesen verbleibt. Sofern dieses Maß unterschritten wird, ist vom Bauausschuss eine Einzelfallentscheidung zu treffen.

Der Bauausschuss lehnt die Erteilung der Sondernutzung zum Anbringen der Wärmedämmung an der Außenfassade der Unteren Hauptstraße 21 ab.

Antrag auf Sondernutzung für weitere Zufahrten zum Grundstück St.-Christophorus-Straße 13 in Herxheim

Der Bauausschuss beschließt, die beantragte Sondernutzung für die fünf weiteren Zufahrten zum Grundstück St.-Christophorus-Straße 13 gemäß Bauantrag vom 24.02.2025 zu erteilen. Die Sondernutzungsgebühr beträgt je Zufahrt 1.800,00 Euro (=Summe: 9.000,00 Euro).

Antrag auf Sondernutzung für eine zweite Zufahrt zum Grundstück Bruchgartenstraße 14 in Herxheim

Der Bauausschuss beschließt, die beantragte Sondernutzung für die weitere Zufahrt zum Grundstück Bruchgartenstraße 14 zu erteilen. Die Sondernutzungsgebühr beträgt gemäß Satzung 1.800,00 Euro, welche auch zu erheben ist.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Abweichung von Gestaltungsfestsetzung Werbefläche, Im Riegel 3

Der Bauausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag für die Werbeanlage nicht zuzustimmen, da es sich nicht um einzeln aufgestellte Markensymbole handelt. Der Kreisverwaltung ist mitzuteilen, dass die Ortsgemeinde auch weiterhin der beantragten Nutzungserweiterung in eine Kfz-Verwertung nicht zustimmt.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Abweichung von Gestaltungsfestsetzung Dachfarbe, Obere Hauptstraße 115

Der Bauausschuss beschließt, dem Abweichungsantrag zur Eindeckung mit grauen Dachziegeln nicht zuzustimmen, da dies dem Zweck der Erhaltung ortstypischer Dachfarben wiederspricht und somit nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Bauherr soll darauf hingewiesen werden, die Straßenansicht zu verbessern und die Gebäudehöhen zu reduzieren. Außerdem soll die Anzahl der Wohneinheiten auf 8 Wohneinheiten reduziert werden.

Bauanträge und Bauvoranfrage

Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (insg. 10 WE), Speiertsgasse 21

Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Plan-Nr. 10931/3, Speiertsgasse 21 das Einvernehmen zu erteilen.