Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Herxheim beschlossen. Bestandteile sind u.a. die Wirtschaftspläne 2025 für die Gemeindewerke Herxheim (Elektrizitätswerk und Waldfreibad), Gemeindewerke Herxheim Ladeinfrastruktur und der Wirtschaftsplan des Altenzentrums St. Josef. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne Gemeindewerke und Altenzentrum wurden der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt.
| Diese teilt mit Schreiben vom 30.04.2025 mit, dass, | |
| • | in Bezug auf den Haushalt, die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Herxheim weiterhin deutlich angespannt ist und die Gemeinde als leistungsunfähig einzustufen ist. Die Investitionskreditverschuldung liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich und mögliche Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. |
| • | Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kredit in Höhe von 4.984.448 € sowie die Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 600.795 €, wurden unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung genehmigt. |
| • | In Bezug auf den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim sowie auf die Wirtschaftspläne der Gemeindewerke und des Altenzentrums werden gegen die vorgelegten Stellenpläne keine rechtlichen Bedenken erhoben. |
| • | Kommunalaufsichtlich genehmigt wurde der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 5.500.000 €. |
| • | Ebenso genehmigt wurden die ausgewiesenen Höchstbeträge der Liquiditätskredite für das Altenzentrum „St. Josef“ in Höhe von 1.500.000 € und für die Gemeindewerke von 2.000.000 €. |
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen in der Zeit vom
12.05.2025 bis einschließlich 22.05.2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 26.963.042,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.878.188,00 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 915.146,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -738.712,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.288.828,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.813.276,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -7.524.448,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 8.263.160,00 Euro. |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 4.984.448,00 Euro |
| zusammen auf | 4.984.448,00 Euro |
Hinweis: Aus den Haushaltsjahren 2023 und 2024 liegt für die Gemeindewerke eine Kreditermächtigung von insgesamt 3.707.000 € vor. Von dieser wird, vor Genehmigung des Haushaltes 2025, in Höhe von 2.540.000 €, Gebrauch gemacht.
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 8.830.000 €. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 600.795 €. |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 5.500.000 Euro. |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| a) Altenzentrum Herxheim | Euro |
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0,00 |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf | 1.500.000,00 |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf | 0,00 |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 |
| b) Gemeindewerke Herxheim | Euro |
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0,00 |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf | 2.000.000,00 |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf | 0,00 |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 |
Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 485 v.H.
Gewerbesteuer auf — 412 v.H.
Hundesteuer
Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) festgesetzt.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 67.314.658,94 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 67.459.679,16 €, zum 31.12.2024 66.558.556,75 € und zum 31.12.2025 65.643.410,75 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung mehr zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.