Einbauschränke Kita-Gruppenräume
Bei der KISENTA handelt es sich um ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Lagermöglichkeiten sind deshalb knapp. Für die KITA wurde zur Unterbringung von Spielen und Bastelmaterialien eine geeignete Möglichkeit gesucht. Im Bereich der beiden Gruppenräume sind Anschlüsse für eine Spüle und einen Kühlschrank an einer ansonsten freien Wand vorgesehen. Diese sollen nun in einer Schrankwand integriert werden. Die hierzu erforderlichen Schreinerarbeiten wurden bei insgesamt 4 Schreinern angefragt. Zum Abgabetermin lagen 2 Angebote vor. Der Bauausschuss beschließt in seiner Sitzung, die Schreinerei Wilhelm, Herxheim, zum Angebotspreis von 15.803,20€ brutto mit der Herstellung, Lieferung und Montage von zwei Einbauschränken mit integrierten Spülen und Kühlschränken zu beauftragen.
Fassadenrinne KISENTA Rohrbach
Die Kinder- und Seniorentagesstätte wurde in Holzständerbauweise einschließlich einer Holzfassade errichtet. Die senkrechten Holzlamellen der Fassade müssen konstruktiv vor Regenspritzwasser geschützt werden um Fäulnis und ungleichmäßigen Verfärbungen vorzubeugen. Hierzu ist es erforderlich in Bereichen, in denen gepflasterte Wege/ Flächen bis unmittelbar an die Fassade heranreichen, einen Spritzschutz in Form einer Regenrinne mit Gitterrost einzubauen. Es wurde ein Angebot bei der Firma Herxheimer Pflanzenhof eingeholt, die auch die Herstellung der gesamten Freianlagen im Auftrag hat. Das Angebot von 8.974,98€ brutto wurde vom Ingenieurbüro ISA geprüft und der Bauausschuss hat der Beauftragung der Firma Herxheimer Pflanzenhof zu dem Angebotspreis zugestimmt.
Bauantrag zur Errichtung von 4 Reihenwohnhäusern mit je 2 Wohneinheiten, Hauptstraße 54 / Auf der Höchst
Das Bauvorhaben auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 430/6 soll in einer Holz-Modulbauweise hergestellt werden. Die Firsthöhe beträgt 12,07 m. Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 45° ausgeführt werden. Das Planungsbüro ISA hat als Dorfentwicklungsplaner das Bauvorhaben nach § 34 BauGB geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben, gemessen an der umgebenden Bebauung, als ortsbildverträglich einzustufen ist und dem Bauvorhaben somit zugestimmt werden kann. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben unter der Voraussetzung zu, dass der Bauherr 16 Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen kann.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter
https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.