Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)

Widmung einer Gemeindestraße

die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende

Widmungsverfügung:

Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl.S. 274) als Gemeindestraßen (§ 3 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Widmung erfolgte zum 15.07.2013. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 08.06.2013.

Die Widmungsunterlagen können während der Dienststunden in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr) und montags von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.05, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Herxheim, den 02.07.2013
gez. Trauth, Bürgermeister