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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Beschwerden wegen Hundekot

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim appelliert nochmals an alle Hundehalter, den Kot ihrer Vierbeiner nicht auf den öffentlichen Straßen und Anlagen liegen zu lassen, sondern ordnungsgemäß als Restmüll zu beseitigen.

Die Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Die Ortsgemeinde Insheim stellt kostenlos Plastikbeutel zur Verfügung, mit denen der Hundekot aufgenommen und über den Restmüll entsorgt werden kann.

Außerdem bittet die Ortsgemeinde Insheim keine privaten Abfälle in die öffentlichen Abfalleimer an Straßen und Grünanlagen zu entsorgen. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass die Allgemeinheit hier die Kosten für die Entsorgung übernehmen soll.

Verbandsgemeindeverwaltung
Herxheim