Gemäß § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 29.11.2023, Az.: 931653, an
Herrn Bobby Carlos,
zuletzt wohnhaft
Zeppelinstr. 22, 76870 Kandel
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,
benachrichtigt.
Das v.g. Schreiben vom 29.11.2023, betreffend einen Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom
02.01.2024 bis 17.01.2024
eingesehen und abgeholt werden.
Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).