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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Jahr 2024

für die Ortsgemeinden Herxheim, Hayna, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach

Die Steuern und Abgaben werden hiermit gemäß der derzeit gültigen Gesetze, (insbesondere § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz), Verordnungen und Satzungen wie im Vorjahr festgesetzt.

Die Festsetzung betrifft folgende Steuern und Abgaben:

Grundsteuer A und B, Kirchensteuer, Hundesteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag, Wirtschaftswegebeitrag, Abgabe Deutscher Weinfonds, Abgabe Absatzförderung Wein

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides sind die Steuern und Abgaben zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen - 15.2., 15.5., 1.7., 15.8., 15.11. - auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Bescheides zu entrichten.

Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuer- und Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs.2 Nr.1 VwGO). Auch wenn der Widerspruch eingelegt wird, müssen die angeforderten Steuern und Abgaben fristgemäß gezahlt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur noch die Abgabenpflichtigen einen Bescheid erhalten, bei denen eine Änderung in den Erhebungsgrundlagen vorgenommen wird. Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt, gilt der letzte Abgabenbescheid so lange weiter bis eine Änderung eintritt.

Wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen, da die Verbandsgemeindekasse die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem genannten Konto abbucht.

Andernfalls zahlen Sie die Beträge bis zu den angegebenen Fälligkeitsterminen, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.

Herxheim, den 12.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Christian Sommer
Bürgermeister