Die Ortsgemeinde Böbingen hat mit elektronischem Schreiben vom 28.11.2023 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Böbingen mit einer Größe von ca. 5 ha beantragt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an diesem Verfahren werden die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen in der Zeit vom 18.01.2024 – 19.02.2024 öffentlich zu jedermanns Einsicht unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung/ ins Internet eingestellt. Eine Einsicht in die Unterlagen ist außerdem bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau, im Raum 306, nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 06341/ 940 217 oder E-Mail: dorle.staginski@suedliche-weinstrasse.de) zu den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung möglich. Ergänzend können die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23 in 67480 Edenkoben, im Raum 211 nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 06323/ 959-116 oder E-Mail: ivonne.trauth@vg-edenkoben.de) zu den Servicezeiten eingesehen werden.
Die Gelegenheit für jedermann, sich zu der oben genannten Planung zu äußern, besteht in der Zeit vom 18.01.2024 – 23.02.2024 schriftlich oder zur Niederschrift in elektronischer Form an dorle.staginski@suedliche-weinstrasse.de. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden in den Abwägungsprozess eingestellt und berücksichtigt.
Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung (raumordnerischer Entscheid) wird öffentlich bekannt gegeben.