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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67433 Neustadt a.d.W., 02.01.2024

DLR Rheinpfalz

Konrad-Adenauer-Str. 35

Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0

Telefax: 06321/671-1250

E-Mail: landentwicklung-rheinpfalz@dlr.rlp.de

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler

Aktenzeichen: 41416-HA2.2.

Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Winden, Steinweiler und Freckenfeld, Landkreis Germersheim

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in den Gemeinden Winden, Steinweiler und Freckenfeld, Landkreis Germersheim, ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) anzuordnen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll folgende Flächen umfassen:

Teilgebiet 1 Nord-Ost:

Befindet sich östlich der Ortslage Winden und nördlich der Landesstraße L548 in der Gemarkung Winden bis zum Bruchgraben in der Gemarkung Steinweiler.

Norden (von West nach Ost):

Unterhalb der Kläranlage entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Winden und Steinweiler am Fahrweg Flurstücksnummer (Flst.) 1203/1, entlang des Grabens Gemarkung Steinweiler Flst. 5992 Richtung Norden, über den Bruchgraben, entlang der nördlichen Grenze des Fahrweges Flst. 5985/2.

Osten (von Nord nach Süd):

Östliche Flurstücksgrenze des Wegeflurstücks 6000 Gemarkung Steinweiler bis zum Flutgraben. Gemarkung Winden Teilfläche des östlichen Flutgrabens Flst. 1204, entlang der südlichen Gewässergrenze bis zum Weg Flst. 1215 Richtung Süden. Danach entlang des Flurstücks 848/1 über den Fahrweg Flst. 973/4 bis zur L548.

Süden (von Ost nach West):

Nördlich der L548 bis zum Bahngelände am Ortsrand Winden.

Westen (von Süd nach Nord):

Westlich des Flurstücks 824 entlang des Bahngeländes bis zur Kläranlage.

Teilgebiet 2 Süd-West:

Befindet sich südlich der Ortsgemeinde Winden und südöstlich des Betriebs „Bauers Garten“.

Norden (von West nach Ost):

Gemarkung Winden, Nordgrenze des Weges oberhalb des Betriebs „Bauers Garten“ Flst. 478/1 und 478/2 über eine nördliche Teilfläche des Wegeflurstücks 448/13.

Osten (von Nord nach Süd):

Östlich entlang der Wege Flst. 448/13 Gemarkung Winden und Flst. 1271 Gemarkung Freckenfeld.

Süden (von Ost nach West):

Südlich entlang der Wege Flst. 1271 in der Gemarkung Freckenfeld und Flst. 519/4 in der Gemarkung Winden.

Westen (von Süd nach Nord):

Westlich des Wegeflurstücks 518/4 bis zum Betrieb „Bauers Garten“.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einer

Aufklärungsversammlung

eingeladen, die

am Dienstag, dem 06.02.2024 um 18.00 Uhr

im Bürgerhaus in Winden, Raiffeisenstraße 15, 76872 Winden

stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter