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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Rohrbach vom 13.11.2025

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim

Zustimmung der Ortsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim zu.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim

Der Ortsgemeinderat beschließt, bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes wie von der Verwaltung vorgeschlagen (Ausweisung einer Wohnbaufläche (ca. 3,4 ha.) „Nördlich der Trifelsstraße“ -ERP: SÜW-19) zu beantragen.

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KAG kann die Ortsgemeinde Rohrbach für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Friedhof zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erheben. Das Ermessen wird durch § 94 Abs. 2 Satz 1 GemO eingeschränkt. Der Friedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung, die i.d.R. und überwiegend aus Entgelten zu finanzieren ist. Die Benutzungsgebühren werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG aufgrund einer besonderen Abgabensatzung erhoben. Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20.11.2017, wurde zuletzt am 04.04.2022 geändert. Durch die neue Betrachtung der Kalkulation haben sich innerhalb der einzelnen Gebührenpositionen Kostenverschiebungen ergeben. Zudem werden in Zukunft mehr Kosten im Hinblick auf Unterhalt und Personal erwartet. Der Ortsgemeinderat beschließt die geänderte Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Rohrbach.

Erhebung von Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahre 2026

Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt, für das Jahr 2026 Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zu erheben, welche nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen werden. Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt 0,100423 Euro.

Sondernutzungserlaubnis für eine zweite Zufahrt Auf der Höchst

Der Ortsgemeinderat beschließt, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zur Schaffung einer zweiten Zufahrt in der Gemeindestraße Auf der Höchst 22 in Rohrbach zu erteilen.