Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2019/24
Frau Susanne Dreyer hat ihr Mandat als Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Herxheim niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Der nächste Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Wählergruppe Hedi Braun wurde Herr Georg Mayr einberufen. Herr Mayr hat das Mandat nicht angenommen.
Als nächster Bewerber wurde alsdann Herr Sascha Heichel einberufen.
Herr Heichel hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.