Jagdpachtverlängerung Jagdbezirk Hayna
Auf Vorschlag des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Hayna stimmt der Ortsbeirat der Verlängerung des Pachtverhältnisses um weitere 12 Jahre für den Jagdbezirk Hayna, somit vom 01.04.2026 bis 31.03.2038 zu und stellt das Einvernehmen gem. § 11 Abs. 7 Landesjagdgesetz her.