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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des

Ortsgemeinderates Rohrbach

vom 27.04.2026

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine Eventlocation und Anbau eines Nebengebäudes, Bahnhofstraße 61

Der Ortsgemeinderat beschließt, zu der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Gebäudes Bahnhofstraße 61 in eine Eventlocation/Vergnügungsstätte das Einvernehmen zu versagen.

Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 3 Wohneinheiten, Hauptstraße 81

Der Ortsgemeinderat beschließt zum Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 409/1, Hauptstraße 81 das Einvernehmen nach § 36 BauGB und die Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen.

Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Mühlgasse 8

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Antragsteller zu signalisieren, dass die Errichtung eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus) auf dem Grundstück Plan-Nr. 1246/14, Mühlgasse 8 seitens der Ortsgemeinde befürwortet wird.

Festsetzung der Nutzungsentgelte für die Grillhütte

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat angeregt, die derzeitige Nutzungsgebühr für die Grillhütte zu überprüfen und anzupassen. Die aktuelle Gebühr ist seit 2022 unverändert geblieben und berücksichtigt daher nicht die gestiegenen Betriebs- und Unterhaltungskosten.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erhöhung der Nutzungsgebühr um 20,00 € auf 120,00 € und einer Erhöhung der Kaution um 50,00 € auf 200,00 € ab dem 01.01.2027.

Festsetzung der Nutzungsentgelte für das Dorfgemeinschaftshaus

Auf Anregung der zuständigen Kreisverwaltung sowie vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Betriebs- und Unterhaltungskosten ist eine Anpassung der bestehenden Gebühren erforderlich. Die letzte Anpassung der Nutzungsgebühren fand im Jahr 2022 statt. Seitdem sind die Preise in nahezu allen relevanten Bereichen weiter deutlich angestiegen.

Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt, die Gebühren für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses um 10 % zu erhöhen sowie § 5 Abs. c (Pauschale für Trauerfeiern im kleinen Saal) bei 120,00 € Nebenkosten zu belassen. Er stimmt weiterhin einer redaktionellen Überarbeitung des § 5 der Benutzerordnung gemäß den Ergänzungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.04.2026 zu.

Feststellung des Jahresergebnisses 2024

Der Ortsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Rohrbach mit Anlagen zur Kenntnis und stellt das Jahresergebnis in der vorgelegten Form fest.

Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit hierzu noch keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister Thomas Kienzler, den Beigeordneten Christoph Kühner, Sina Littig und Armin Spitznagel, den ehem. Beigeordneten Lothar Dietherich und Hans-Joachim Klor sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2025 in das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat Rohrbach stimmt der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 20.000,00 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 1 und 5 GemHVO zu und nimmt von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 595.000 € Kenntnis.

Ebenso nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung in Höhe von 203.800 € gem. § 103 Abs. 3 GemO bis zum Ende des Folgejahres (2026) zur Verfügung steht.