Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Impflingen Flurstücks-Nr. 1836 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „An der Billigheimer Straße“ Größe: 0,4890ha |
| Gemarkung Impflingen Flurstücks-Nr. 1831 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „Am Schlittweg“ Größe: 0,2960 ha |
| Gemarkung Impflingen Flurstücks-Nr. 1952 | |
| - | Nutzungsart: Weinberg |
| - | Lage: „Auf dem Distelberg“ Größe: 0,1990 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt -.