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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Parken in der Hauptstraße

Die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat nach Anhörung der Ortsgemeinde Herxheimweyher, des Landesbetriebes Mobilität Speyer und der Polizeiinspektion Landau das Parken in der Hauptstraße konzipiert.

Danach wird beabsichtigt ein beidseitiges eingeschränktes Haltverbot von der Hauptstraße Nr. 1 bis Nr. 15 einzurichten.

Von der Hauptstraße Nr. 17 bis Nr. 111 wird das Parken beidseitig für die Dauer von maximal 2 Stunden (mit Parkscheibe) zugelassen.

Nach einer Testphase von einem Jahr wird hierüber nochmals beraten. Diesem Konzept liegen nachfolgende Faktoren zugrunde:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 2.500 - 5.000 Fahrzeugen sind Parkplätze (= Hindernisse) auf der Fahrbahn eine geeignete Maßnahme um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung > 5.000 Fahrzeugen wirken sich Parkplätze auf der Fahrbahn negativ aus. Es kommt zu Verkehrsbehinderungen, Lärmimmissionen durch Abbremsen und Anfahren und dadurch auch zu erhöhten Umweltbelastungen. Weiterhin kann es zu Verzögerungen des ÖPNV durch die Hindernisse kommen.

Die Hauptstraße in Herxheimweyher weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 7.800 Fahrzeuge / Tag (Messung aus 2020) auf.

Bisweilen wurden im westlichen und mittleren Bereich der Hauptstraße größtenteils die –dafür vorgesehenen- Privatgrundstücke zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt. Die dortigen vereinzelten Dauerparker sollen durch die zeitlich begrenzte Parkmöglichkeit dazu motiviert werden –wie die Mehrheit der Anwohner- ihre Fahrzeuge nicht dauerhaft in der Hauptstraße zu parken.

Primär hat die Landesstraße 493 die Funktion dem überregionalen, regionalen, flächenerschließenden und innerörtlichen Verkehr zu entsprechen (§ 2 LStrG RLP).

Die Nutzungsansprüche des ruhenden Verkehrs erwachsen aus der Erschließungsfunktion von angebauten Straßen. Allerdings sieht die StVO und die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) vor, dass Anwohner ihre privaten Stellplätze für ihre Pkw nutzen.