Die zum 15. Mai 2024 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
a) Grundsteuer
b) Gewerbesteuer
c) Hundesteuer
d) wiederkehrende Beiträge
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse, 07276 501-206 oder -207, angefordert werden.