Im Rahmen der Kommunal- und Europawahl 2024 wurden zuletzt einzelne Wahlplakate beschmiert bzw. beschädigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jede Veränderung oder Beschädigung eine Sachbeschädigung gem. §303 Strafgesetzbuch darstellt und mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.