Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20.12.2024, BS 711-10, verordnet die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim nach Anhörung der zuständigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kirchlichen Stellen, der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, der Handwerkskammer der Pfalz und der Ortsgemeinden Herxheim:
In der Ortsgemeinde Herxheim (ohne Ortsbezirk Hayna) dürfen am
- Sonntag, den 01. Juni 2025 (Erdbeermarkt)
in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, privilegierte Spezialmärkte (§ 6 Abs. 2 LMAMG) sowie Floh- und Trödelmärkte (§ 8 LMAMG) festgesetzt werden.
An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern die Weihnachtsmärkte nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.