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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Verordnung

über die Festlegung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Herxheim vom 19.05.2025

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20.12.2024, BS 711-10, verordnet die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim nach Anhörung der zuständigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kirchlichen Stellen, der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, der Handwerkskammer der Pfalz und der Ortsgemeinden Herxheim:

§ 1

In der Ortsgemeinde Herxheim (ohne Ortsbezirk Hayna) dürfen am

- Sonntag, den 01. Juni 2025 (Erdbeermarkt)

in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, privilegierte Spezialmärkte (§ 6 Abs. 2 LMAMG) sowie Floh- und Trödelmärkte (§ 8 LMAMG) festgesetzt werden.

§ 2

An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern die Weihnachtsmärkte nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Herxheim, den 19.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Sommer, Bürgermeister