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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Katzenschutzverordnung am 01.06.2023 in Kraft getreten

Am 01.06.2023 ist die Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen in der Verbandsgemeinde Herxheim in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung basiert auf § 13b des Tierschutzgesetzes und bezweckt, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern, um Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die auf eine erhöhte Katzenpopulation zurückzuführen sind.

Katzenhalter, die ihrer fortpflanzungsfähigen Katze unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, müssen u.a. ihre Katze kennzeichnen und registrieren lassen und sind verpflichtet, ihre Katze von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren oder sterilisieren zu lassen.

Die Katzenschutzverordnung ist auf der Homepage der VG Herxheim unter www.vg-herxheim/rathaus/ortsrecht/satzungen/vg-herxheim veröffentlicht.