Aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 25 GrStG und § 16 GewStG, in der jeweils gültigen Fassung, hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 25.06.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
(Grundsteuer A): — 345 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B): — 485 %
2. Gewerbesteuer: — 400 %
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 03.05.2022 außer Kraft.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.