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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Satzung

der Ortsgemeinde Herxheim

über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern - Hebesatzsatzung -

vom 26.06.2023

Aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 25 GrStG und § 16 GewStG, in der jeweils gültigen Fassung, hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 25.06.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Hebesätze für die Realsteuern

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

(Grundsteuer A):  —  345 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B):  —  485 %

2. Gewerbesteuer:  —  400 %

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 03.05.2022 außer Kraft.

Herxheim, den 26.06.2023
gez.
Hedi Braun
Ortsbürgermeisterin

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.