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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Hunde auf dem Friedhof

Das Mitbringen von Hunden auf dem Friedhof ist untersagt.

Aufgrund aktueller Ereignisse erinnert die Friedhofsverwaltung daran, dass das Mitbringen von Tieren auf dem Friedhof untersagt ist. Blindenhunde sind von diesem Verbot ausgenommen. Laut der geltenden Friedhofssatzung stellt das Mitbringen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.