Aufgrund aktueller Ereignisse erinnert die Friedhofsverwaltung daran, dass das Mitbringen von Tieren auf dem Friedhof untersagt ist. Blindenhunde sind von diesem Verbot ausgenommen. Laut der geltenden Friedhofssatzung stellt das Mitbringen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.