Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Landau gefasst. Die Vorschlagsliste für Personen der Ortsgemeinde Herxheim, die zum Amt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom 12. bis 16. Juni 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Herxheim, Bürgerbüro, Zimmer E.01, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim während der Dienstzeiten des Bürgerbüros
| Montag: | 8:00 - 18:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).