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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 23/2024
Andere Behörden und Stellen
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Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine usw.), mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u.a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben.

Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen.

Abgabefrist und Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 02.09.2024 einzureichen.

Vereine, die nicht in der Lage sind, diese Frist einzuhalten, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweise und Hilfestellung zur elektronischen Abgabe und weitere Informationen über www.elster.de sowie der vereinfachten Überprüfung bei geringen Einnahmen des Vereins bzw. der Organisation (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 Euro pro Jahr), finden sich ein einer ausführlichen Pressemeldung des Landesamtes für Steuern unter: https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles sowie unter: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine.