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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Herxheim (Bauausschuss) vom 27.05.2025

Planungsauftrag für die naturschutzrechtliche Genehmigung zur Asphaltierung des Radweges entlang der Ortsrandstraße Süd-West

Der Bauausschuss stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen.

Einleitung des Vergabeverfahrens für Blitzschutz auf öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Herxheim

Der Bauausschuss beschließt, auf den Gebäuden CAP-Markt, Grillhütte, Waagegebäude, Haus der Begegnung und Kunstschule (Gerhard-Weber-Haus) das Vergabeverfahren für Blitzschutz auf öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Herxheim einzuleiten.

Die Ausschreibung wird in einzelne Lose aufgeteilt, zusammen mit den Feuerwehrhäusern in Hayna und Rohrbach.

Bushaltestellen in Hayna;

Einleitung des Vergabeverfahren

Bereits in der Sitzung vom 09.09.2021 hat der Ortsgemeinderat Herxheim der Entwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen an der K63 (Kreisstraße Richtung Hatzenbühl) und der L542 (Landstraße Richtung Erlenbach) des Ingenieurbüros Teambau zugestimmt. Für den Ausbau der Bushaltestellen wurde am 26.09.2024 eine Zuwendung in Höhe von 158.100 € bewilligt. Die Maßnahme wird gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und dem LBM durchgeführt. Zugleich wird die Wasserversorgung zwischen Kreuzung Hauptstraße bis Kreuzung Rosengarten erneuert.

Der Bauausschuss beschließt, das Vergabeverfahren für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen einzuleiten.

Antrag auf Sondernutzung für eine zweite Zufahrt zum Grundstück Bussereaustraße 27 in Herxheim

Der Bauausschuss beschließt, die beantragte Sondernutzung für die weitere Zufahrt zum Grundstück Bussereaustraße 27 zu erteilen. Die Sondernutzungsgebühr beträgt gemäß Satzung 1.800,00 Euro.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus,

Hauptstraße 41

Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus, Hauptstraße 41 zu erteilen.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus, einer Garage und eines Neubaus (Bewegungs-und Therapieraum), Landauer Weg 8

Der Bauausschuss beschließt, zum Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus, einer Garage und eines Neubaus (Bewegungs-und Therapieraum) auf dem Grundstück Plan-Nr. 6494/10, Landauer Weg, das Einvernehmen zu erteilen.

Bauanträge und Bauvoranfrage

Anfrage zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Käsgasse 4

Der Bauausschuss beschließt, zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude auf dem Grundstück Plan-Nr. 681, Käsgasse 4 das Einvernehmen in Aussicht zu stellen, sofern die Planunterlagen des Bauantrages dem vorliegenden Konzept entsprechen. Dem Ortsbürgermeister wird in diesem Fall die Entscheidung über das Einvernehmen übertragen.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Bruchgartenstraße 8

Der Bauausschuss beschließt, zum Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 733/2, Bruchgartenstraße das Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen und das Einvernehmen nach § 173 BauGB zu versagen, da die Straßenansicht nicht den Vorgaben der Erhaltungssatzung entspricht.

Das Einvernehmen nach § 173 BauGB wird in Aussicht gestellt, wenn die Nordfassade entsprechend dem Gestaltungsvorschlag angepasst wird. Dem Ortsbürgermeister wird für diesen Fall die Entscheidung über das Einvernehmen übertragen.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus als Wohnhauserweiterung,

Laurentiusring 65

Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus als Wohnhauserweiterung, Laurentiusring 65 zu erteilen, stimmt jedoch der Abweichung bezüglich des geplanten Flachdaches nicht zu. Die Bauherren sollen darauf hingewiesen werden, dass die Ausbildung des Daches (wie Hauptdach) als Satteldach mit einer Dachneigung von 35° befürwortet wird.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Bauaufsichtsbehörde eine Überprüfung des Baugebietes hinsichtlich der Dachformen und der Höhe von Einfriedungen zu veranlassen.