Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
| 1. | Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, gem. § 40 Abs. 5 GemO, auf geheime Abstimmung bei der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu verzichten und die Wahlhandlung offen durchzuführen. |
| 2. | Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, Manfred Müller zum Vorsitzenden zu wählen. |
3. | Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, Markus Seither zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. |