Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.05.2026 wie folgt beschlossen:
| TOP 3: | Die Abgrenzung des Umlegungsgebiets wurde geringfügig geändert. |
| TOP 4: | Für das Baulandumlegungsverfahren liegen unterschiedliche Wertverhältnisse (Wertzonen) vor, so dass für dieses Verfahren die Verteilung nach Werten gemäß § 57 Baugesetzbuch als Verteilungsmaßstab beschlossen wurde. |
| TOP 5: | Der Umlegungsausschuss hat nach eingehender Beratung auf der Grundlage von Vergleichspreisen und Bodenrichtwerten die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Umlegungsgebiet zum Stichtag 10.01.2025 beschlossen. |