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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Ergebnisse aus der 48. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Herxheim

am 05.06.2024

TOP 2: Temporäre Übertragung von Aufgaben auf den Ortsbürgermeister

Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig, den geschäftsführenden Ortsbürgermeister sowie dessen Vertreter für die Zeit bis zum Tag der konstituierenden Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:

1.

Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 €

2.

Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €

3.

Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 € im Einzelfall

4.

Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 100.000,00 € im Einzelfall

5.

Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten für Investitionsprojekte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Wertgrenzenbeschränkung

6.

Aufgabe der obersten Dienstbehörde i. S. d. §89 Abs. 1 Nr. 1 LPersVG

7.

Zustimmung von Personalentscheidungen nach §47 Abs. 2 Nr. 1-3 GemO

8.

Entscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten (inkl. Erhaltungssatzung und Städtebauförderung)

9.

Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen bis zu einer Höhe von 100.000 €

10.

Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen bis zu einem Betrag von 10.000 €

11.

Entscheidungen über sonstige kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit diese nicht in §32 Abs. 2 GemO dem Ortsgemeinderat obliegen

TOP 3: Einführung eines Carsharing Angebots in Herxheim

Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig, ein Carsharing-System über die Fa. Autohaus Leibach aus Rülzheim für eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren einzuführen. Hierzu wird auf dem Parkplatz am unteren Kirchberg ein Stellplatz zur kostenlosen Sondernutzung bereitgestellt. Des Weiteren soll geprüft werden, ob im Rahmen des Carsharing Angebots eine Ausweitung auf den Ortskern Hayna möglich ist.

TOP 4.1: Bauantrag zum Umbau eines Dachgeschosses und Errichtung von Gauben, Albert-Detzel-Straße 16

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, zum Bauantrag zum Umbau eines Dachgeschosses und der Errichtung von Gauben, Albert-Detzel-Straße 16, Plan-Nr. 10444/12 den Abweichungen vom Bebauungsplan bezüglich der Dachgauben und der Höhe des Kniestockes zuzustimmen.

TOP 4.2: Bauvoranfrage zur Umnutzung von Gewerberäumen in Wohnraum und Ausbau des Dachgeschosses, Hauptstraße 121, 123, Hayna

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, zur Bauvoranfrage auf Umnutzung von Gewerberäumen in Wohnraum und dem Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Plan-Nr. 116/3, Hauptstraße 121/123, Hayna, das Einvernehmen zu erteilen. Der Ausführung der Dachgauben und der Dachflächenfenster wird zugestimmt.