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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheim für das Jahr 2023 vom 19.06.2023

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat am 25.05.2023, auf Grund von § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vom 19.06.2023, hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 23.432.819,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 24.270.487,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf  — 837.668,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf —  -475.403,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  5.790.640,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 9.155.175,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -3.364.535,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 3.839.938,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  264.535,00 Euro

zusammen auf  —  264.535,00 Euro

Hinweis: Die Kreditermächtigung in Höhe von 300.000 € für die Gemeindewerke – Waldfreibad aus 2022 wird übertragen und steht in 2023 zur Verfügung.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Altenzentrum Herxheim  —  Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen  —  2.316.000,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf  —  1.500.000,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf  —  0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  0,00

b) Gemeindewerke Herxheim  —  Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der OG  —  1.883.000,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf —  0,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf  —  0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen —  0,00

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung von 26.05.2023 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  485 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Mai 2020 (GVBI. S. 158) werden festgesetzt:

Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege

a) in der Gemarkung Herxheim  —  20,45 €/ha

b) in der Gemarkung Hayna  —  20,45 €/ha

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 67.813.262,20 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals (Planung) zum 31.12.2022 beträgt 66.124.807,20 € und zum 31.12.2023 65.287.139,20 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Rahmen der tariflichen Regelungen des TVFlex-ATZ zugelassen. In dieser Bewilligung beinhaltet sind auch die Altersteilzeitplätze, die im Eigenbetrieb E-Werk oder im eigenbetriebsähnlich geführten Altersheim beansprucht werden.

Herxheim, den 19.06.2023
gez.
Hedi Braun
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung wurde erteilt.

Zuvor hatte die Kommunalaufsicht, mit Schreiben vom 06.04.2023, wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches, Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Der daraufhin, zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen, stattgefundene Haushaltsworkshop, wird positiv zur Kenntnis genommen. Ebenso die daraus resultierenden Beschlüsse des Ortsgemeinderates.

In ihrer Haushaltsgenehmigung vom 19.06.2023 verweist die Kommunalaufsicht darauf, dass die Ortsgemeinde den richtigen Kurs eingeschlagen hat, der jedoch, aufgrund des weiterhin fehlenden Haushaltsausgleiches, in künftigen Jahren unbedingt fortgeführt und noch weiter intensiviert werden muss.

Durch die wesentliche Verbesserung der Haushaltssituation werden

1.

die geltend gemachten Rechtsbedenken wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleiches nach § 93 Abs. 4 GemO zurückgenommen,

2.

die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite in Höhe von 264.535,00 € sowie

3.

die vorgesehenen Kredite für das Altenzentrum St. Josef in Höhe von 2.316.000,00 € und für die Gemeindewerke von 1.883.000,00 € genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Für die kommenden Haushalte ist zu beachten, dass, sofern die Ortsgemeinde Herxheim weiterhin als finanziell leistungsunfähig einzustufen ist, künftige Kreditgenehmigungen nur noch unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erfolgen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen in der Zeit vom

26.06.2023 bis einschließlich 06.07.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76863 Herxheim, 19.06.2023
gez.
Hedi Braun
Ortsbürgermeisterin