Tagesordnungspunkt 3: Schöffenwahl 2024-29 - Wahl der Vorschlagslisten durch die Gemeinden
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu erstellen. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat wählt einstimmig folgende Personen für die Vorschlagsliste: |
| Eichenlaub Maria, Seither Otto, Kuhn Georg, Appel Martin, Beuscher Regina, Mennesclou Isabell, Heimer Inge, Kuntz Katharina |
Tagesordnungspunkt 4: Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewerke Herxheim in den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, für den Bereich der Gemeindewerke Herxheim den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) für die technischen Mitarbeiter zum 01.01.2024 anzuwenden und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.
Tagesordnungspunkt 5: Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie "In Herxheim blüht uns was"
Der Ortsgemeinderat Herxheim nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Biodiversitätsstrategie „In Herxheim blüht uns was“ zur Kenntnis und stimmt einstimmig den weiteren geplanten Projekten grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen wie sich ein Verbot von Steingärten umsetzen lässt. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu klären ob und wie viel Förderung für die Umwandlung des Bruchs zu erwarten sind. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung ein Konzept zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Bewusstseinsbildung.
Tagesordnungspunkt 6: Bebauungsplan "Obere Hauptstraße 107-117"
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes wie vorgetragen einstimmig zu und beschließt, diesen erneut öffentlich auszulegen (Erneuter Offenlagebeschluss). Die Dauer der Erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Erneuten Offenlage durchzuführen.
Tagesordnungspunkt 7: Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2022 in das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 51.000,00 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 1 und 5 GemHVO einstimmig zu und nimmt von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 751.00,00 € Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 8: Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Der Ortsgemeinderat stimmt den Konsolidierungsmaßnahmen mehrheitlich zu.
Tagesordnungspunkt 9: Anpassung der Hebesätze ab 2023 und Erlass der Hebesatzsatzung
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt mehrheitlich die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen:
Grundsteuer A: 345 %, Grundsteuer B: 485 %, Gewerbesteuer: 400 %
Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Tagesordnungspunkt 10: Anpassung der Hundesteuersätze ab 2023 und Erlass der Hundesteuersatzung
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Satzung der Ortsgemeinde Herxheim über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Die bisherigen Steuersätze werden um 20% erhöht. Die neue Hundesteuersatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt mehrheitlich der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2023 zu
Tagesordnungspunkt 12: Haus der Vereine im Waldstadion; Belegungssituation
Der Ortsgemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung:
| 1) | Das Vertragsverhältnis mit der Aktionsgemeinschaft therapeutisches Reiten zu beenden. |
| 2) | Vereinen, gem. ihrem Platz auf der Warteliste, unter der o. g. Nutzungsmöglichkeit, den Vereinsraum zur Anmietung anzubieten. |
Tagesordnungspunkt 13: Städtebauförderung - Programmaufnahme "Lebendige Zentren - Aktive Stadt"
Der Ortsgemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
| 1. | Auf Basis des Untersuchungsgebietes (Lageplan) werden zur Vorbereitung der Sanierung Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 BauGB durchgeführt (Einleitungsbeschluss). |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, für das Programmjahr 2023 einen Zuwendungsantrag für die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen der Gesamtmaßnahme zu stellen. |
Tagesordnungspunkt 14: Erneuerung der Heizungsanlage Obere Hauptstraße 13, Herxheim
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig
| 1) | den Heizungsaustausch gemäß der vorgeschlagen Variante A unter Verwendung einer hybrid-ready-Heizung soweit und solange dies gesetzlich zulässig ist. |
| 2) | Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich für die Planung, die Heizlastberechnung, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Bauüberwachung ein Angebot einzuholen. |
| 3) | Vor dem Heizungsaustauch gemäß Variante A soll dem Zahnarzt (Mieter) das Objekt zum Kauf angeboten werden. Erst wenn der Mieter das Kaufgesuch ablehnt, soll mit dem Beschluss 1 und 2 fortgefahren werden. |
Tagesordnungspunkt 15: Kommunaler Klimapakt
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz.
Tagesordnungspunkt 17: Standortuntersuchung Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen
Der Ortsgemeinderat nimmt die Standortuntersuchungen Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen zur Kenntnis und schlägt mehrheitlich der Verbandsgemeinde für die Gemarkungen Hayna u. Herxheim vor,
| 1. | Flächen für Windenergieanlagen wie folgt auszuweisen: |
| Gebiete Nr. 2 (bedingt geeignet), Nr. 3, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8, wobei Waldflächen ausgenommen und Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten auf 1.000 m erhöht werden. | |
| 2. | Flächen für Photovoltaikanlagen wie folgt auszuweisen: keine |
Die Beschlussfassung für die Gemarkung Hayna erfolgt vorbehaltlich der Beratungen im Ortsbeirat Hayna.
Tagesordnungspunkt 18: Teilnahme an der Sonderbündelausschreibung zur Lieferung von Erdgas für 2024 und 2025
| 1. | Der Ortsgemeinderat Herxheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Herxheim ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Herxheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Herxheim nach folgender Maßgabe erfolgen, Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Die Beschlüsse wurden mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 19: Brennholzverkauf im Gemeindewald Herxheim
Der Ortsgemeinderat Herxheim schließt sich einstimmig der Argumentation des kommissarisch bestellten Revierleiters Nils Wüst an und beschließt ab der kommenden Brennholzsaison (ab Herbst 2023) aus den vorgenannten Gründen keinen Schlagabraum mehr anzubieten und nur noch Polterholz direkt am Wegrand zu vergeben.
Tagesordnungspunkt 20: Festsetzung des Verpflegungsbeitrages in den kommunalen Kitas ab dem Kita-Jahr 2023/24
Für alle kommunalen Kita der Ortsgemeinde wird unabhängig vom Verpflegungskonzept ein einheitlicher Abgabepreis für die Teilnahme am Mittagessen festgesetzt. Der Ortsgemeinderat stimmt einstimmig den Kalkulationsgrundlagen zu. Der Beitrag für die Teilnahme am Mittagessen beträgt ab dem 01.09.2023 auf 4,50 € je Mahlzeit.
Tagesordnungspunkt 21: Nachwahlen in Ausschüsse: Ausschuss für das Altenzentrum St. Josef und Haupt- und Finanzausschuss
| 1. | Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat wählt einstimmig auf Vorschlag der WG HB Sascha Heichel als Mitglied im Ausschuss für das Altenzentrum St. Josef, Seniorenarbeit und Soziales. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat wählt einstimmig auf Vorschlag der WG HB Sascha Heichel als stellvertretendes Mitglied im HFA. |
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.