Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ der Ortsgemeinde Herxheim, "Ortszentrum" gefasst. Dabei wurde die Einleitung der Gesamtmaßnahme sowie das Untersuchungsgebiet beschlossen. Aufgrund des § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für das im nachfolgenden Lageplan dargestellte Untersuchungsgebiet der Ortsgemeinde Herxheim werden Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet wird, zum Teil mit anliegenden Grundstücken, wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Querhohlstraße, Atalastraße, Niederhohlstraße
Im Osten: Speiertsgasse
Im Süden: Badstubenweg und Alter Klingbach
Im Westen: Lehrgasse
Die Zustimmung des Ministeriums für Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zu der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde mit Programmaufnahme-Bescheid vom 14.04.2023 erteilt.
Hinweise:
| 1. | Es wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Insbesondere sind nach § 138 Abs. 1 Satz 1 BauGB Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Ortsgemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. |
| 2. | An personenbezogenen Daten können gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 BauGB insbesondere Angaben der Sanierungsbetroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden. |
| 3. | Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. |
Die Bekanntmachung und das Untersuchungsgebiet können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.