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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Insheim

vom 05.06.2024

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Grundschule Insheim

Auftragsvergaben – Erweiterung der Machbarkeitsstudie

Einstimmig beauftragt der Ortsgemeinderat die Verwaltung die Machbarkeitsstudie in Form einer vergleichenden Machbarkeitsstudie am Standort vs. Neubau in der Kandeler Straße anzufragen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen. Damit wird die Beschlusslage vom 07.12.2023 um diesen Umfang erweitert.

Grundschule Insheim

Auftragsvergaben – Einleitung des Vergabeverfahrens für Erd- und Rohbauarbeiten

Der Ortsgemeinderat stimmt einstimmig dem baulichen Projektstart durch Einleitung des Vergabeverfahrens für die Rohbau- und Erdarbeiten zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Auftragsvergaben

Vergabe von Reinigungsleistungen

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die externen Reinigungsleistungen neu auszuschreiben und zu vergeben. Die bisherige Eigenreinigung soll mit (altersbedingtem) Ausscheiden der Beschäftigten ebenso extern vergeben werden.

KIPKI

Erneuerung der Fluchtlichtanlage für den Sportplatz des FC Insheim

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung Mittel in Höhe von 35.878,50 € für die Umrüstung der Fluchtlichtanlage auf LED in den Haushalt 2025 einzustellen und den Zuschussantrag mit einer Förderquote von 25 % über die Kommunalrichtlinie zu stellen.

Temporäre Übertragung von Aufgaben auf den Ortsbürgermeister

Der Ortsgemeinde Insheim beschließt mehrheitlich, den geschäftsführenden Ortsbürgermeister sowie dessen Vertreter für die Zeit bis zum Tag der konstituierenden Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:

1.

Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 €

2.

Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €

3.

Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 € im Einzelfall

4.

Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 100.000,00 € im Einzelfall

5.

Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten für Investitionsprojekte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Wertgrenzenbeschränkung

6.

Entscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten

7.

Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen bis zu einer Höhe von 50.000 €

8.

Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen bis zu einem Betrag von 10.000 €

9.

Entscheidungen über sonstige kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit diese nicht in §32 Abs. 2 GemO dem Ortsgemeinderat obliegen