Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Herxheimweyher
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende für die Neugestaltung der Gartenanlage in der KITA „Kleine Strolche“ in Höhe von 800,00 €.
Feststellung des Jahresergebnisses 2020
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Herxheimweyher mit Anlagen zur Kenntnis und stellt das Jahresergebnis in der vorgelegten Form fest. |
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| Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird, soweit hierzu noch keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden, einstimmig zugestimmt. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat beschließt eintimmig, |
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| - dem Ortsbürgermeister des Jahres 2020, Dr. Markus Müller, |
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| - den Beigeordneten der Ortsgemeinde des Jahres 2020, Barbara Hauck, Oswald Mohn und Peter Wingerter |
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| - der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Herxheim des Jahres 2020, Hedi Braun und |
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| - den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Herxheim des Jahres 2020, Christian Sommer, Joachim Rudolph und Ewald Henkenhaf |
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| Entlastung zu erteilen. |
Auftragsvergaben
Vergabe von Reinigungsleistungen
Der Ortsgemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, die externen Reinigungsleistungen neu auszuschreiben und zu vergeben. Die bisherige Eigenreinigung soll mit altersbedingtem Ausscheiden der Beschäftigen ebenso extern vergeben werden.
Temporäre Übertragung von Aufgaben auf den Ortsbürgermeister
Der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschließt, den geschäftsführenden Ortsbürgermeister sowie dessen Vertreter für die Zeit bis zum Tag der konstituierenden Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten.
| 1. | Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 25.000,00 € |
| 2. | Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 € |
| 3. | Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € im Einzelfall |
| 4. | Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 50.000,00 € im Einzelfall |
| 5. | Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten für Investitionsprojekte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Wertgrenzenbeschränkung |
| 6. | Entscheidungen in baurechtlichen Verfahren |
| 7. | Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen bis zu einer Höhe von 25.000 € |
| 8. | Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000 € |
| 9. | Entscheidungen über sonstige kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit diese nicht in §32 Abs. 2 GemO dem Ortsgemeinderat obliegen |