Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: | Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rohrbach für die Wahlperiode 2024/29 |
Thomas Kienzler hat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister sein Mandat im Ortsgemeinderat Rohrbach nicht angenommen.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen. Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe (FWG) wurde Herr Hans-Joachim Klor, Ritter-von-Flörsheim-Str. 1 76865 Rohrbach einberufen. Er hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.
Rohrbach, 18.06.2024