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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rohrbach

Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung

hier:

Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rohrbach für die Wahlperiode 2024/29

Thomas Kienzler hat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister sein Mandat im Ortsgemeinderat Rohrbach nicht angenommen.

Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen. Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe (FWG) wurde Herr Hans-Joachim Klor, Ritter-von-Flörsheim-Str. 1 76865 Rohrbach einberufen. Er hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.

Rohrbach, 18.06.2024

gez.
Thomas Kienzler
Ortsbürgermeister und Wahlleiter