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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Drohnenflug über Wohngrundstücken

Wir weisen aus gegebenem Anlass hin:

Der Betrieb einer Drohne über Wohngrundstücken ist grundsätzlich verboten und nur unter den engen rechtlichen Voraussetzungen nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO ausnahmsweise zulässig.

Für weitere Einzelheiten steht die Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz sowie der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Landesluftfahrtbehörden Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,

Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stiftsstraße 9,

55116 Mainz

Telefon: + 49 6131 16-0

Fax: + 49 6131 16-2100

E-Mail: Poststelle@mwvlw.rlp.de

Internet: www.mwvlw.rlp.de

Nachgeordnete Fachbehörde:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachgruppe Luftverkehr

Gebäude 667C

55483 Hahn Flughafen

Telefon: + 49 6543 8780-1640

Fax.: + 49 0261 29141-2217

E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

Internet: www.lbm.rlp.de