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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Hayna

Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung

hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Hayna für die Wahlperiode 2024/29

Markus Dudenhöffer hat aufgrund der Wahl zum Ortsvorsteher sein Mandat im Ortsbeirat Hayna nicht angenommen.

Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen. Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde

Maximilian Kuntz,

Nikolausstraße 5, 76863 Herxheim-Hayna

einberufen. Er hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.

Herxheim-Hayna, 20.06.2024
gez. Sven Koch
Ortsbürgermeister und Wahlleiter