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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Bürgersteige sowie auch die an das Grundstück angrenzenden Flächen innerhalb der Gemeinde obliegen grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind sofort vom Verursacher zu beseitigen.

Zu der wöchentlichen Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das überhängende Grün entfernt beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.

Leider mussten wir feststellen, dass an einigen Grundstücken die Reinigung bzw. der Heckenschnitt nicht erfolgt ist.

Wir möchten Sie daher höflich bitten, die erforderlichen Arbeiten umgehend zu erledigen und bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis.